16.02.2012
Erding / Landshut
Schlosser erpresste seinen Kompagnon
Zoff um 100 Euro landet vor Gericht

Foto: Creative Collection
Im Zoff um ganze 100 Euro erpresste der 39-jährige Kfz-Mechaniker Alfred P. seinen Erdinger Kompagnon Christian Z., mit dem er ein Autoaufbereitungsunternehmen betrieb.
Der Serbe fand milde Richter: Die 5. Strafkammer des Landgerichts setzte die verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung aus.
Der in Waldkraiburg lebende gelernte Kfz-Mechaniker ist kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 2005 war er wegen Drogengeschäften zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, zwischendurch handelte er sich eine Geldstrafe wegen Bedrohung ein und 2009 landete erneut wegen Drogendelikten hinter Gitter: Von den verhängten 15 Monaten musste er rund ein Jahr absitzen, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im vergangenen Jahr kam er dann glimpflich davon, als er wegen einer Schwarzfahrt erneut zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
2010 hatte er zusammen mit Christian Z. ein Autoaufbereitungsunternehmen in Erding gegründet, wobei man hinsichtlich der finanziellen Angelegenheiten präzise Absprachen traf: Laut Gesellschaftsvertrag hatte Alfred P. keine Befugnis, über das Vermögen der Firma ohne Rechnungslegung bzw. ohne Rücksprache mit seinem Kompagnon zu verfügen.
Im Oktober 2010 erlebte der Serbe dann bei einem Besuch bei der Hausbank eine Überraschung: Als er mit der EC-Karte Kontoauszüge abholen wollte, erfuhr er, dass seine Karte nur für Abhebungen, nicht aber für Kontoauszüge freigeschaltet sei. Das testete er dann ein paar Tage später und ließ sich 100 Euro – vertragswidrig – vom Geschäfts- auf sein Privatkonto überwiesen.
Als sein Partner das bemerkte und eine Rücküberweisung der 100 Euro veranlasste, gab es Zoff. Alfred Z. drohte ihm, ihn zu schlagen, ihm die Hände zu brechen und eine Felge in die „Fresse” zu schlagen, wenn er auf die Rückzahlung bestehe bzw. zur Polizei gehe. Als der Kfz-Mechaniker dann die Rückbuchung feststellte, wurde er drastischer: Er kündigte seinem Partner an, ihn umzubringen bzw. eigenhändig in die „Fresse” zu schlagen.
Der ließ sich allerdings nicht beeindrucken und erstattete Anzeige bei der Polizei. Vom Amtsgericht Erding wurde Alfred P. wegen zweier Fälle der versuchten räuberischen Erpressung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Eine Bewährung wurde ihm angesichts der Vorstrafenliste versagt.
Dagegen legte der 39-Jährige, der inzwischen als Schlosser eine Anstellung gefunden hat, Berufung ein, die er auf die Frage der Bewährung beschränkte. Angesichts des mit der Berufungsbeschränkung verbundenen umfassenden Geständnisses kam es zwischen den Prozessbeteiligten zu Verständigungsgesprächen, in deren Rahmen Alfred P. noch einmal eine Strafaussetzung zur Bewährung zugebilligt wurde.
Staatsanwalt Hubert Krapf wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass es sich bei diesem Urteil schon fast um einen „Gnadenakt” handle; denn nur wenige Monate, nachdem er wegen der Betäubungsmittel-Verurteilung aus der Strafhaft entlassen worden sei, sei er wieder straffällig geworden. „Gerettet” habe ihn nur sein Geständnis und die Tatsache, dass sein Ex-Kompagnon inzwischen bekundet habe, kein Interesse mehr an der Strafverfolgung zuhaben.
Ganz ohne „Denkzettel” kam Alfred P. dennoch nicht davon. Nicht nur, dass die Bewährungszeit auf vier Jahre festgelegt wurde, er muss auch noch eine Geldauflage von 1000 Euro für eine soziale Einrichtung berappen.
Autor: ws
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