03.02.2012 Wartenberg / Landshut
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Vielfach vorbestrafter Wartenberger verurteilt

Vier Monate Erholung für die strapazierte Leber

Gericht
Foto: Creative Collection
Die vier Monate im Gefängnis täten seine Gesundheit sicher gut, könne sich seine strapazierte Leber wenigstens ein bisschen erholen, machte Vorsitzender Richter Alfons Gmelch von der Berufungskammer des Landgerichts dem 49-jährigen Eduard O. aus der Wartenberger Obdachlosenunterkunft die Verurteilung wegen Betrugs und Beleidigung „schmackhaft”.

Der arbeitslose Grundsicherungsempfänger hatte am 30. März nächsten Jahres für eine Fahrt von Wartenberg aus in ein Wirtshaus in Langengeisling einen türkischen Taxler engagiert. Dem blieb er am Ziel nicht nur den Fahrpreis von 27,870 Euro schuldig, sondern warf ihm auch noch ein paar nicht gerade ausländerfreundliche Kraftausdrücke an den Kopf, um sich dann Richtung Wirtshaus zu verabschieden ohne die geforderten Personalien zu hinterlassen.

 
Dafür handelte er sich beim Strafrichter des Erdinger Amtsgerichts eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung ein. Der gerichtserfahrene 49-Jährige - immerhin 17 Voreintragungen weist das Bundeszentralregister für ihn aus - ging in die Berufung. „Für 27,70 Euro sind sechs Monate einfach zu viel, mit drei Monaten könnte ich mich abfinden”, begründete er sein Rechtsmittel vor der Berufungskammer des Landgerichts. 
 
Königlich-bayerisch ging es dann die nächsten eineinhalb Verhandlungsstunden auch einmal beim Landgericht zu, wo man im ungelüfteten Sitzungssaal nicht lange rätseln musste, was Eduard O. an diesem Tag „gefrühstückt” hatte. „Ja mei, ich brauch halt jeden Tag was, um auf die Beine zu kommen”, räumte er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters ein. 
 
Seine Verhandlungsfähigkeit war dadurch allerdings nicht tangiert, wie sich beim folgenden Diskurs über Tat und Lebensumstände zeigte. Die Gesichte mit dem türkischen Taxifahrer tue ihm schrecklich leid, gab sich der 49-Jährige zerknirscht: „Ich wollte eigentlich auch zahlen, aber mit 360 Euro Grundsicherung kommt man halt nicht aus, die Fahrt war mir zu teuer.”
 
Mindestens fünf Halbe täglich und zwei Schachteln Zigaretten gab er als seinen „Drogenkonsum” an und widersprach Vorsitzendem Richter Gmelch heftig, als der „Öttinger Bier” für vier Euro pro Kasten bei der Berechnung des „Monatsumsatzes” ins Spiel brachte. Er sei doch kein Penner, so der 49-Jährige, der Richter könne durchaus von Augustiner für 18 Euro pro Kasten ausgehen. Dafür drehe er sich seine Zigaretten selbst. Für Essen habe er so gut wie keine Ausgaben: Seinen Kalorienbedarf decke das Bier : „Ich lebe vom Alkohol, es muss nicht immer ein Schnitzel sein.”
 
Auch den Hinweis von Vorsitzendem Richter Gmelch, dass die vom Amtsgericht verhängten sechs Monate eigentlich nur seiner Gesundheit förderlich wären, ehe sich noch die Leber „verabschiede”, konterte Eduard O.: „Ich glaub net, dass ich schon bald den Löffel schmeiß. Wenn ich in den Spiegel schau, schaut no net der Tod raus.”
 
Schief gelaufen sei sein Leben schon seit frühester Jugend. Mit Metzgerlehre habe er nicht geschafft und sich von da an mit Gelegenheitsarbeiten durchgeschlagen. Mit 28 Jahren sei er daheim ausgezogen, weil ihn sein Vater ständig gedrängt habe, sich zu rasieren und die Haare schneiden zulassen. Er habe in Wartenberg eine Wohnung bezogen und dann auch noch ein paar Jahre gearbeitet - wenn er nicht gerade irgendwelche Strafen abgesessen habe.
 
Ein Schlag für ihn sei es gewesen, als die Wohnung zwangsgeräumt worden sei und man ihn ins „Drecksloch Obdachlosenheim” umquartiert habe. Sich einen Job zu suchen, daran habe er danach nicht mehr gedacht und denke auch nicht daran: „Warum soll ich mit bald 50 noch arbeiten?” Was er sich wünsche, sei wieder eine eigene Wohnung. In der jetzigen Unterkunft sei es zu stressig: „Da rumoren die ersten schon um 6 Uhr rum, weil sie was brauchen. Ich trinke erst ab 10 Uhr was.”
 
Zu aller Überraschung zückte Eduard O. dann noch einen 50 Euro-Schein, übergab ihn „zu treuen Händen” seinem Anwalt zur Schadenswiedergutmachung. Das war mit ein Grund dafür,  dass die Kammer das Strafmaß auf vier Monate reduzierte. Eine Bewährung kam angesichts der Vorstrafenliste, die Einträge u.a. wegen Trunkenheitsfahrten (mit dem Fahrrad), Vollrausch, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung aufwies, nicht mehr in Frage. 


Autor: ws

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