05.12.2011
Erding
Das kann teuer werden
Warnung vor Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“

Foto: Creative Collection
Derzeit kursiert im Landkreis Erding wieder ein Schreiben zur „Erfassung gewerblicher Einträge“ von einer „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“.
Dabei handelt es sich nicht um eine behördliche Anfrage, obwohl der Brief optisch den Eindruck erweckt. In den vergangenen Tagen haben sich schon mehrere Gewerbetreibende mit der Frage an das Landratsamt Erding gewandt, ob sie darauf antworten müssten.
Das Landratsamt Erding möchte daher nochmals folgende Hinweise geben: Es besteht keinerlei Verpflichtung, die Anmeldung zurückzusenden, denn es handelt sich um ein privatrechtliches Angebot zur Aufnahme in ein Internet-Gewerbeverzeichnis.
Durch die Annahme des Angebots entsteht ein Vertrag, im vorliegenden Fall mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zum Gesamtpreis von 956,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Gewerbetreibenden, die die Anmeldung bereits zurückgesendet haben, empfiehlt das Landratsamt, die Verbraucherzentrale Bayern, die Wettbewerbszentrale oder einen Anwalt zu konsultieren. Das Landratsamt Erding darf nach dem Rechtsberatungsgesetz keine Beratung zur Auflösung des Vertrags betreiben und bittet dafür um Verständnis.
Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich unter der Telefonnummer 08122/ 58-1204 an das Landratsamt wenden.
Autor: we /bi
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Kommentare
08.12.2011 16:41
| von:
LoschelderLeisenbergRAe
Einstweilige Verfügung gegen...
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben kürzlich vor dem Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung gegen die GWE GmbH, die der Betreiber des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist, erwirkt. Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.ll-ip.com/aktuelles/abmahnung-einstweilige-verfuegung-gewerbeauskunft-zentrale Das zeigt, dass man auch vorher etwas gegen dieses Unternehmen tun kann, aber auch nachher kann man gegen die Rechnungen der Firma vorgehen. Wir geben gerne nähere Auskünfte. Antworten
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