07.02.2012 Flughafen / Landshut
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Fünfeinhalb Jahre für Franzose Jean H.

Über ein Kilo Kokain dabei

Kokain
Aus den viereinhalb Jahren, die er sich in Portugal als Drogenkurier eingehandelt hatte, zog der 31-jährige Franzose Jean H. keine Lehren: Im Mai letzten Jahres war er als Bodypacker mit knapp 1100 Gramm Kokain nach Brüssel unterwegs.

Vor der 6. Strafkammer des Landshuter Landgerichts handelte er sich als Wiederholungstäter eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren ein.

 
Der Lagerist mit ruandischen Wurzeln war am Vormittag des 12. Mai letzten Jahres aus Sao Paulo in Brasilien kommend bei der Zwischenlandung in eine Routinekontrolle geraten. Der Wischtest verlief dann positiv. Trotzdem leugnete der 31-Jährige den Zollbeamten gegenüber, als Drogenkurier unterwegs zu sein. Er komme aus dem Urlaub und konsumiere neben Marihuana auch ab und zu Kokain, behauptete er. 
 
Die Durchsuchung seines Gepäcks verlief dann auch ergebnislos. Erst nach seiner Einlieferung ins Erdinger Krankenhaus wurde er dann mit Röntgenaufnahmen überführt: Er hatte insgesamt 69 Päckchen Kokain mit insgesamt knapp 1100 Gramm hochwertiges Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von rund 75 Prozent intus.
 
Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass Jean H. bereits Erfahrungen als Bodypacker hatte: 2006 wurde er in Portugal erwischt. Damals hatte er sogar 80 Päckchen Kokain geschluckt und wurde dafür zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Vor der 6. Strafkammer des Landgerichts legte er ein Geständnis ab: Nach seiner Haftentlassung habe er keine Arbeit gefunden und deshalb große finanzielle Probleme gehabt. 
 
Ein gewisser „Mohamed”, der in Belgien lebe und von dort aus offenbar Drogenkuriere an die Hintermänner vermittle, habe ihn angeheuert. Das Angebot sei durchaus lukrativ gewesen: Neben dem Ticket und 600 Euro Reisespesen seien ihm pro geschmuggeltem Gramm Kokain acht Euro versprochen worden.
 
Vor der 6. Strafkammer machte der Lagerist dann geltend, dass er nach seiner Festnahme am Flughafen Aufklärungshilfe leisten wollte, die aber offenbar wegen Sprachschwierigkeiten gescheitert seien. So habe er mit einem Hintermann, der sich damals angeblich am Flughafengelände aufgehalten habe und ihn abholen wollte, Kontakt per Handy aufgenommen.
 
Dass es ein derartiges Gespräch gegeben habe, bestätigte einer der Zollbeamten. Allerdings sei dann die Fahndung nach dem angeblichen „Abholer” im Sande verlaufen, es habe auch nicht geklärt werden können, ob sich der Gesprächspartner am Flughafen oder sonst wo auf der Welt aufgehalten habe. 
 
Mit dem für die illegale Drogeneinfuhr in nicht geringer Menge und für die Beihilfe zum Handeltreiben verhängten Strafmaß blieb die 6. Strafkammer nur geringfügig unter dem Antrag von Staatsanwältin Barbara Haseitl, die fünf Jahre und neun Monate beantragt hatte. Straferschwerend wirkte sich neben der großen Menge vor allem auch aus, dass es sich bei Jean H. um einen Wiederholungstäter handelte. Aufgrund der Rauschgiftschwemme werde vielfach nicht mehr registriert, welch unsägliches Leid gerade durch harte Drogen verursacht werde und dass der Staat Milliarden für Therapien aufwenden müsse.
 
Die Kammer war weder von einer verminderten Schuldfähigkeit noch von Aufklärungshilfe durch den Lageristen ausgegangen. Sein Motiv sei einzig und allein finanzieller Art gewesen. Verteidiger Robert Alavi hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für ausreichend erachtet. Er verwies darauf, dass die Hintermänner die Notlage seines Mandanten ausgenutzt und ihn als „Werkzeug” benutzt hätten. Die hohe Wirkstoffmenge, mit der man ihn auf die Reise geschickt habe, habe er nicht in der Hand gehabt.


Autor: ws

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Kommentare
Kommentare ansehen 16.02.2012 13:45 | von: papa48
Wer hat das jetzt?
Jetz haben des die Bullen und derStaaatanwalt dabei..
prost.. pfeilAntworten
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