16.01.2012 Wartenberg / Landshut
Artikel versenden Artikel drucken Kommentare ansehen(0)

Zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe

Trotz Führungsaufsicht Nichte sexuell missbraucht

Richterhammer
Foto: pixelio.de
Nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern stand der 32-jährige Kraftfahrer Enrico H. unter Führungsaufsicht und hatte die Auflage, keinen Kontakt zu kleinen Mädchen aufzunehmen. Trotzdem kam es zu sexuellen Übergriffen auf seine damals noch 11-Jährige Nichte, für die ihn das Jugendschutzgericht des Landgerichts Landshut jetzt für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter schickte.

Der aus der Ex-DDR stammende 32-Jährige war ab dem 12. Lebensjahr in einem Heim in der Nähe von Kelheim aufgewachsen, legte dort die Maurer-Gesellenprüfung ab. Nach der Bundeswehrzeit war er als Paketausfahrer  beschäftigt, bis er im Oktober 2004 vom Landgericht Regensburg wegen 21 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Mädchen unter 14 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde.

 
Die verbüßte er bis zum letzten Tag im Januar 2008. Nach der Entlassung wurde für ihn Führungsaufsicht angeordnet und ihm untersagt, Kontakt zu kleinen Mädchen aufzunehmen,  mit ihnen zu verkehren  oder sie zu beherbergen. Enrico H. kam zunächst bei seiner Halbschwester in Beratzhausen unter und arbeitete bei einer Flughafenfirma als Kraftfahrer, bis er im Februar 2009 heiratete und mit seiner Familie bis zur neuerlichen Verhaftung im Mai 2011 in Wartenberg lebte.
 
Die von Staatsanwalt Markus Nikol vertretene neue Anklage warf ihm vor, im Sommer 2010 bei einem Besuch bei seiner Halbschwester in Beratzhausen deren damals noch 11-Jährige Tochter um den „Gefallen” gebeten zu haben, sie und insbesondere ihren Intimbereich nackt fotografieren zu dürfen. Da das Mädchen ablehnte, kam es zu keinen Fotos.
 
Im Juli 2010 soll er dann bei einer Familienfeier im Elternhaus seiner Ehefrau in Jessen erstmals handgreiflich geworden sein: Da habe er der noch Elfjährigen unter die Jeans gefasst und sie im Intimbereich begrapscht. Im August 2010 schließlich verbrachte die Nichte drei Wochen ihrer Sommerferien in der Wohnung des Lkw-Fahrers. In dieser Zeit begrapschte er sie über der Kleidung an der Brust und griff auch unter ihre Jeans. 
 
Vor der als Jugendschutzgericht tagenden Jugendkammer des Landgerichts kam es zum Verhandlungsauftakt zu Verständigungsgesprächen, in deren Rahmen sich die Prozessbeteiligten für zwei Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, einem Fall des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs und die Verstöße gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht auf ein Strafmaß unter drei Jahren einigten. 
 
Über eine Erklärung seines Verteidigers Hubertus Werner legte Enrico H. ein umfassendes Geständnis ab. Der Anwalt monierte allerdings auch, dass bei der Führungsaufsicht offenbar Fehler unterlaufen seien. So sei der Angeklagte zwar angewiesen worden, eine Sexualtherapie zu machen. Er habe dann auch rund 20 Gesprächtermine wahrgenommen. Als es dann wegen seiner Arbeitsaufnahme terminliche Schwierigkeiten gegeben habe, so der Anwalt, sei auf weitere Therapiestunden verzichtet worden. „Rückblickend war das ein Fehler”, so der Verteidiger. In der U-Haft habe sich sein Mandant inzwischen erneut um eine Therapiestelle bemüht und bereits entsprechende Kontakte geknüpft. 
 
Die Kammer blieb beim Strafmaß zwei Monte unter den von Staatsanwalt Nikol  beantragten zwei Jahre und zehn Monate. Strafmildernd, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler, habe sich das umfassende Geständnis ausgewirkt, durch das dem Opfer eine Aussage als Zeugin erspart worden sei. Dazu sei gekommen, dass die sexuellen Handlungen im unteren Bereich gelegen hätten und der 32-Jährige Therapiebereitschaft signalisiert habe. Straferschwerend seien sie psychischen Folgen für das Mädchen, die erhebliche einschlägige Vorstrafe und die Verstöße gegen die Weisungen der Führungsaufsicht ins Gewicht gefallen.


Autor: ws

Kommentare
zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Kommentare ansehenKommentieren

Titel:
Text:
 
(noch Zeichen)
Unregistrierte Nutzer
 
 

Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.

Geben Sie bitte folgende Daten an.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden! Mit dem Login erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

gewünschter Benutzername:
gewünschtes Passwort:
Wiederholung Passwort:
Email:


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wieviel ist fünfundfünfzig und eins: 


pfeil