20.01.2012
Erding / Landshut
Gelegenheitsarbeiter macht jetzt Therapie
Teenager zum Kiffen animiert: 20 Monate Knast

Foto: Zapf/pixelio.de
Auf einer Teenagerparty animierte der 29-jährige Erdinger Gelegenheitsarbeiter Peter K. eine 14-jährige Schülerin zum Kiffen. Da versteht die Justiz keinen Spaß.
Wegen eines Verbrechens der illegalen Verbrauchsüberlassung von Drogen an Jugendliche verhängte die 5. Strafkammer des Landshuter Landgerichts gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Allerdings wird er die kaum absitzen müssen, nachdem er inzwischen eine Drogentherapie absolviert.
Nach seiner Schulentlassung fiel der Gelegenheitsarbeiter immer wieder durch Alkoholmissbrauch auf, ab dem 16. Lebensjahr kam dann noch der Drogenkonsum dazu: Er rauchte regelmäßig Cannabis. Mit 19 geriet er schließlich an Amfetamin und Designerdrogen. Seine Lehre als Elektroinstallateur schmiss er, verbrachte wegen Drogendelikten, Beschaffungskriminalität, aber auch wegen Körperverletzung immer wieder im Gefängnis, saß über drei Jahre ab. Zuletzt handelte er sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beihilfe zum illegalen Drogenhandel sieben Monate ein.
Im Herbst 2010 war er wieder einmal arbeitslos. „Bis zu 20 Halbe Bier und regelmäßig Haschisch habe ich da konsumiert”, berichtete er vor der 5. Strafkammer. Am 8. Oktober traf er den seinen langjährigen Szenebekannten, den 30-jährigen Möbelpacker Michael G. Das Duo feierte das „Wiedersehen” am Bahnhof mit Bier und Jägermeister und bandelte dann mit einigen Mädchen ein, die die beiden Männer dann auf eine Teenagerparty einluden.
Der Möbelpacker hatte ein Päckchen mit etwa einen Gramm Haschisch dabei und lud Peter K. zu einem Joint auf dem Balkon ein. Zu ihnen gesellte sich auch eine 14-Jährige Schülerin, die die beiden zum Mitrauchen animierten. Pech für das Duo: Der Möbelpacker, der sich offenbar in die 14-Jährige verliebt hatte, geriet im Januar 2010 ins Visier der Drogenfahnder, nachdem er sie mehrfach mit Haschisch versorgt hatte. Da flog dann auch der Besuch auf der Teenagerparty auf.
Michael G. wurde inzwischen von der 6. Strafkammer des Landshuter Landgerichts wegen eines Verbrechens der illegalen Verbauchsüberlassung von Drogen an Jugendliche bereits zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Peter K. hatte bei seinen Vernehmungen zunächst bestritten, dass er die 14-Jährige an seinem Joint mitrauchen habe lassen. Er selbst habe auf dem Balkon nur Zigaretten geraucht und dann wegen seiner erheblichen Alkoholisierung einen Filmriss gehabt.
Vor der 5. Strafkammer räumte er dann allerdings den gemeinsamen Cannabiskonsum ein. Er kam, wie von seinem Verteidiger beantragt, mit einer moderaten Freiheitsstrafe von 20 Monaten davon, in die die offenen sieben Monate aus der vorausgegangenen Verurteilung einbezogen wurden, die er allerdings in der Zwischenzeit fast restlos verbüßt hat. Seit zwei Monaten macht er nunmehr im Rahmen einer Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus eine Drogentherapie, die auf das verhängte Strafmaß angerechnet wird. Absolviert er die erfolgreich, dürfte die noch verbleibende Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Strafmildernd hatte die Kammer die Alkohol- und Betäubungsmittelabhängigkeit, die der psychiatrische Sachverständige dem 29-Jährigen bescheinigte, gewertet. Sie habe nicht ausschließbar zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit geführt. Ebenso wirkte sich strafmildernd aus, dass die 14-Jährige bei ihren Vernehmungen eingeräumt hatte, bereits Haschischkonsumentin gewesen zu sein.
Autor: ws
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