Nach Mitteilung einer besorgten Oma wurden gegen drei Verkäuferinnen einer Tankstelle, eines Getränkemarktes und eines Zeitschriftenladens Anzeige erstattet werden wegen Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an eine 14-jährige Jugendliche.
Die Anzeigen werden dem Jugendamt vorgelegt. In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, sich bei der Abgabe von Alkoholika oder Tabakwaren bei Zweifel über das Alter des Käufers immer einen Ausweis vorlegen zu lassen.
Autor: we/bi
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