16.01.2012 Taufkirchen / Landshut
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Spielhallenaufsicht kommt mit 2.700 Euro Geldstrafe davon

Für Arbeitsamt-Betrug fast im Knast gelandet

Arbeitsamt
Foto: Archiv
Eine „allerletzte Chance” bekam die 21-jährige Spielhallenaufsicht Stefanie S. aus Taufkirchen beim Amtsgericht Landshut: Für ihren Arbeitsamtsbetrug verhängte Strafrichter Stefan Kolb statt der eigentlich verwirkten Freiheitsstrafe eine Geldstrafe von 2.700 Euro.

Die Landshuter Agentur für Arbeit hatte der 21-Jährigen, die sich angeblich selbstständig machen wollte, für die zwei von März bis November 2010 einen so genannten Gründungszuschuss von monatlich 670 Euro zugestanden. Aus der Selbstständigkeit wurde nichts, statt dessen trat Stefanie S. im November eine mit rund 1200 Euro dotierte Stelle als Spielhallenaufsicht in einem Dorfener Casino an, meldete das aber zunächst nicht der Arbeitsagentur, so dass sie zu Unrecht noch einmal 670 Euro Gründungszuschuss bezog.

 
Das flog auf, als sie verspätet die Arbeitsaufnahme meldete und deshalb landete sie wegen Betrugs auf der Anklagebank. Es habe sich zunächst um ein Probe-Arbeitsverhältnis gehandelt, argumentierte sie, außerdem habe sie ein gemeinsames Konto mit ihrem Lebensgefährten und da sei ihr der Überblick über die Eingänge verloren gegangen, zumal sie auch mit rund 16 000 Euro Schulden belastet sei.
 
Die stammen nicht zuletzt aus früheren Straftaten. So war sie schon als Jugendliche wegen Diebstahls und zweimal wegen Betrugs vorgeahndet, hatte beispielsweise mit einer ungedeckten EC-Karte über 20 Mal eingekauft und sich dafür eine Jugendstrafen von acht Monaten auf Bewährung eingehandelt. Trotzdem beging sie  2011 einen weiteren Betrug, fand aber milde Richter, die sie lediglich für zwei Wochen in den Jugendarrest schickten.
 
„Normal”, so Oberstaatsanwalt Markus Kring, stünde der 21-Jährigen wegen des Arbeitsamts-Betrugs eine Freiheitsstrafe ins Haus, die auch den Widerruf der Bewährung für die offene Jugendstrafe nach sich ziehen würde. Angesichts des Geständnisses und des geringen Schadens, um dessen Wiedergutmachung sich die Spielhallenaufsicht mit 50 Euro-Raten bemühe, könne man es noch einmal bei einer Geldstrafe belassen. Strafrichter Kolb verhängte die beantragten 90 Tagessätze à 30 Euro (2700 Euro) und kündigte an, dass dies nun die „allerletzte Chance” sei. 


Autor: ws

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