26.01.2012
Fraunberg / Landshut
Ehefrau und Erbin in spe kommt mit Bewährung davon
Banker verspekuliert sich im „Vorgriff” auf Erbschaft

Foto: Creative Collection
Die Erbschaft war zwar versprochen, weil aber ein Fraunberger Ehepaar über das Geld einer 88-jährigen Rentnerin schon zu deren Lebzeiten nach Gutdünken verfügte, handelten sich eine 50-jährige Hausfrau eine Verurteilung wegen Untreue und ihr Banker-Ehemann (46), der sich auch noch verspekuliert hatte, wegen Beihilfe dazu Bewährungs- bzw. Geldstrafen ein.
Die Hausfrau war 2003 vom Vormundschaftsgericht zur Betreuerin der weitschichtig verwandten Rentnerin, die von Hannover in ein Erdinger Altenheim umgezogen war, bestellt worden. Dabei wurden der 50-Jährigen neben anderen Aufgaben auch die Vermögenssorge übertragen. Bei der Bestellung wurde sie über ihre Rechnungslegungspflicht, die Genehmigungspflicht für bestimmte Geldgeschäfte sowie die Notwendigkeit, für Sparanlagen einen Sperrvermerk einzutragen, ausführlich belehrt.
Die Hausfrau - von der Rentnerin testamentarisch schon als Erbin eingesetzt - eröffnete danach bei einer Erdinger Bank, bei der ihr Mann als Privatkunden-Betreuer tätig war, ein Girokonto, ein Depot und ein Sparkonto. Ordnungsgemäß wurden auch Sperrvermerke eingetragen, so dass Verfügungen auf diesen Konten eigentlich nur mehr mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorgenommen werden konnten.
Das kümmerte aber die 50-Jährige nicht: Im Juni 2004 löste sie ein Depot der Rentnerin auf. Der Aktienbestand wurde verkauft und der Erlös von 50 000 Euro auf das Konto der Hausfrau überwiesen. Dort hob sie den gesamten Betrag in bar ab. Zwar war, wie die Anklage der 50-Jährigen vorwarf, die Depotauflösung vom zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts Erding genehmigt worden, doch sei das Geld dann nicht - wie als Absicht angegeben - neu angelegt worden, sondern irgendwo „verschollen”.
Erst als später ein Rechtspfleger den Fehlbestand im Vermögen der Rentnerin bemerkte, zahlte die Hausfrau das Geld zurück - sogar mit Zins und Zinseszins. Das war aber nicht der einzige Vorwurf, den ihr die Anklage machte. Im Jahr 2007 leitete sie zusammen mit ihrem Mann unter Umgehung des Sperrvermerks auf dem Konto der Rentnerin und ohne die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts Gelder von einem Sparbuch in vermeintlich lukrativere Anlagen um.
Rund 30 000 Euro wurden in festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen investitiert, 4900 Euro in einen Fonds und weitere 30 000 Euro in ein indexorientiertes Zertifikat. Nur die festverzinsliche Anlage wäre genehmigungsfähig gewesen, so der Vorwurf an die Eheleute. Bei den beiden übrigen Fällen habe es sich um nicht genehmigungsfähige Spekulationsanlagen gehandelt. Tatsächlich sei dann auch ein Verlust von etwa 5000 Euro entstanden, der Ehemann und Banker hatte sich nämlich verspekuliert.
Nach Aufdeckung der illegalen Transaktionen seien die Anlagen rückabgewickelt worden. Dabei habe sich die Erdinger Bank kulant gezeigt, so dass letztlich das Vermögen der Rentnerin keinen Schaden genommen habe. Die Bank hatte allerdings auch allen Grund, großzügig zu sein. Sie hatte versäumt, nachzuprüfen, ob für die neuen Anlagen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung vorlag, statt dessen auf das Wort des Mitarbeiters vertraut.
Das Schöffengericht beim Amtsgericht Erding hatte mit drakonischen Strafen gegen die Eheleute reagiert. Die Hausfrau wurde als Hauptverantwortliche wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und den Ehemann als Mittäter zu einem Jahr und zwei Monaten - jeweils ohne Bewährung - verurteilt.
In der Urteilsbegründung hatte der zuständige Strafrichter die Einlassungen der Eheleute als „hartnäckiges Leugnen eines bewussten Fehlverhaltens” angeprangert und ihnen „schwerwiegenden Vertrauensmissbrauch” zum einen gegenüber der hilflosen Rentnerin, zum anderen gegenüber der Bank angelastet.
In der Berufung vor der 5. Strafkammer hatten die Eheleute nach einem umfassenden Geständnis bessere Karten: Es kam es zu einer Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten. Die Hausfrau wurde für drei Fälle der Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, und zu einer Geldauflage von 500 Euro verurteilt. Der Ehemann und Banker wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 80 Euro.
Strafmildernd hatte sich, so Vorsitzender Richter Eugen Larasser, neben dem Geständnis vor allem ausgewirkt, dass letztlich niemand - schon gar nicht der Rentnerin - ein Schaden entstanden sei. Die Hausfrau sei nach wie vor im Testament als Alleinerbin eingesetzt. Ihr Motiv sei offenbar gewesen, das künftige Erbe möglichst zu vermehren. Beim Ehemann liege lediglich eine Beihilfe zur Untreue vor, er habe keinerlei Vermögensbetreuungspflicht gehabt. Bestraft sei er überdies, weil er auch nach dieser Verurteilung höchstwahrscheinlich seine Banker-Karriere vergessen könne.
Autor: ws
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