03.02.2012
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Verbraucherzentrale empfiehlt:

Gutscheine von Schlecker möglichst bald einlösen

Schlecker
Foto: AFP
Von Verbraucherschützern wird eine möglichst rasche Einlösung von Gutscheinen der insolventen Drogerie-Kette Schlecker empfohlen.

Nach Angaben der Geschäftsleitung des Unternehmens seien alle Gutscheine auch noch weiterhin gültig, wie die Verbraucherzentrale Thüringen am Freitag in Erfurt mitteilte.

 

Sobald jedoch das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet sei, müssten Gutscheine beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

 

Wer über das Internet bei der Drogeriekette bestellen will, solle auf Zahlung per Vorkasse verzichten und die Einkäufe stattdessen mit Rechnung oder per Einzugsermächtigung begleichen, hieß es.



Autor: pm/me
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