Kein Bombenfund
Aufatmen an der Grundschule in Hengersberg - ermittlungen laufen
Das Wochenblatt berichtete über den Zettel-Fund.
An der Grundschule in Hengersberg in Rohrberg sind 220 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Um 7 Uhr wurde an einer Nebeneingangstür von der eintreffenden Hausmeisterin ein Zettel mit einer Bombendrohung gefunden. Aus ermittlungstaktischen Gründen wird der textliche Inhalt nicht veröffentlicht. Zum Zeitpunkt des Auffindens des Zettels war die Schule noch versperrt und keine Personen in der Schule. Sofort nach Bekanntwerden der Bombendrohung wurde das Areal um die Schule von der einsatzführenden Polizeiinspektion Deggendorf weiträumig abgesperrt und durch die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Niederbayern mehrere Dutzend Einsatzkräfte zusammengezogen. Spezielle Sprengstoffsuchhunde wurden zur Durchsuchung der Räumlichkeiten eingesetzt. Beamte der Kriminalpolizei Straubing und Deggendorf nahmen die Ermittlungen vor Ort auf. Noch ankommende Schüler wurden in der Aula der benachbarten Mittelschule betreut.
Gegen den Verfasser des Zettels wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten" eingeleitet. Bei der Absuche der Schule konnten bislang keine verdächtigen Gegenstände aufgefunden werden, die Suchmaßnahmen waren um 9.35 Uhr beendet. Die Schule hat für die kommenden Tage eine schulpsychologische Betreuung der Schüler organisiert.
Am Sonntagabend hat eine Lehrerin der Schule, die sich zufällig im Bereich des Hintereinganges aufhielt, im Außenbereich einen unbekannten Mann beobachten können, dessen Aufenthalt im Areal derzeit auch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen ist. Die Beschreibung: etwa 25 Jahre alt, rund 180 cm groß, dunkelblonde gelockte Haare, trug Brille, bekleidet mit langärmeliger heller Jacke, beiger Hose bis zu den Knien, Turnschuhe, rote Baseballkappe. Wer den Mann kennt oder Angaben zu seinem Aufenthaltsort machen kann, soll sich unter der Tel.-Nr. 0991 / 3896-0 mit der Kripo in Deggendorf in Verbindung setzen.
Immer wieder beschäftigen Bombendrohungen die Polizei, im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayern heuer alleine schon sechs mal. Neben umfassenden Einsatzmaßnahmen haben solche Drohungen auch einen unmittelbaren Einfluss auf viele Geschäftsabläufe und beeinträchtigen letztlich das öffentliche Leben in erheblichem Maß. Aus diesem Grund weisen Polizei und Staatsanwaltschaft ausdrücklich nochmals darauf hin, dass eine Bombendrohung - auch durch sogenannte "Trittbrettfahrer" - kein Spaß oder "willkommene Action" ist. Durch die Polizei sind in solchen Fällen immer umfassende Einsatz- und Absperrmaßnahmen erforderlich. Das Strafgesetzbuch sieht dafür unter dem § 126 "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten" empfindliche Strafen vor, die durch die Staatsanwaltschaften auch so mit Nachdruck verfolgt werden. Das StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für einen überführten Täter vor. Bei Ermittlung eines Täters prüft die Polizei natürlich auch, ob die entstandenen Einsatzkosten dem Verursacher auferlegt werden können; schnell sind hier einige tausend Euro beisammen.
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