01.02.2012 Deggendorf
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Deutscher Gewerkschaftsbund Region Donau-Wald

Billiglöhne müssen teuer bezahlt werden

Edwin Urmann Deutscher Gewerkschaftsbund Region Donau-Wald
Foto: pm
Im Landkreis Deggendorf müssen nach DGB-Berechnungen jährlich rund 145200 Euro an Steuermitteln aufgewendet werden, um Geringverdienern mit Vollzeitjob das Existenzminimum zu sichern.

Rechnet man die Betroffenen mit sozialversicherten Teilzeitjobs hinzu, so sind es bereits gut 220.800 Euro, die Stadt und Bund gemeinsam über das Hartz IV-System beisteuern müssen. „Armut trotz Erwerbstätigkeit ist auch im Landkreis Deggendorf ein ernstes Problem, das uns alle teuer zu stehen kommt“, so Edwin Urmann, der Vorsitzende der DGB-Region Donau-Wald.

 

704 Haushalte wurden allein im Landkreis Deggendorf im Durchschnitt des Jahres 2010 gezählt, die von der Arbeit mindestens eines sozialversichert Beschäftigten nicht leben konnten. Im Schnitt musste der Lohn ergänzend über Hartz IV um 545 Euro im Monat aufgestockt werden. Dabei nehmen längst nicht alle in Frage kommenden Geringverdiener ihren Anspruch auf zusätzliche Fürsorgeleistungen wahr. „Nur etwa jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte stockt den geringen Verdienst mit Hartz IV auf“, so Edwin Urmann.
Der DGB beruft sich dabei auf frühere wissenschaftliche Untersuchungen von Sozialforschern. Wesentliche Gründe für den Verzicht seien fehlendes Wissen, aber auch „Scham und Scheu“ vor dem Antragsverfahren. Viele wollten sich nicht quasi finanziell vor den Behörden „ausziehen“. Ein Ratgeber des DGB gibt viele hilfreiche Informationen für Niedriglohnempfänger, die Anspruch auf Hartz IV haben.

 

Neben den Aufstockern mit sozialversichertem Job gab es 2010 aber auch 84 Hartz IV-Haushalte von selbständig Tätigen und weitere 351 Haushalte, in denen mindestens eine Person einen Minijob hat. Unter Einbeziehung auch dieser Bedarfsgemeinschaften mussten insgesamt für alle Erwerbstätigen mit Niedrigeinkommen im Landkreis Deggendorf sogar gut 619000 Euro ergänzend zum Lohn über Hartz IV aufgestockt werden.

 

„Wenn Lohndumping und prekäre Beschäftigung nicht zurückgedrängt werden, müssen bundesweit sogar Steuermittel dauerhaft in Milliardenhöhe aufgebraucht werden. Dadurch drohen weitere Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, die existenzsichernde Löhne zahlten und denjenigen, die sich die Armutsfalle zunutze machen“, so Edwin Urmann. Die staatliche Subventionierung der Niedriglöhne müsse durch Mindestlöhne von mindestens 8,50 Euro die Stunde und ein besseres Wohngeld, insbesondere für Geringverdiener mit Kindern, zurückgedrängt werden.



Autor: pm
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