04.02.2012 Welt
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Jugendliche müssen Sozialdienstleiste leisten

Gericht verurteilt Diebstahl in einem Fantasy-Onlinespiel

Runescape
Foto: Runescape
Zwei Jugendliche hatten im Online-Spiel RuneScape (ähnlich World of Warcraft) eine virtuelle Maske und ein Amulett gestohlen.

Der oberste Gerichtshof der Niederlande hat eine Entscheidung einer niedrigeren Instanz bestätigt. Zwei Jugendliche hatten einem anderen Heranwachsenden im Online-Spiel RuneScape eine virtuelle Maske und ein Amulett gestohlen.

 

Kniffliger Fall

"In Deutschland ist eine solche Entscheidung momentan nicht denkbar. Der Tatbestand des Diebstahls wird nur erfüllt, wenn körperliche Gegenstände entwendet werden. Wegen Anwendung oder Androhung von Gewalt wären strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Der Fall aus den Niederlanden bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahr 2007. Ein 13-Jähriger war von zwei geringfügig älteren Jugendlichen durch Schläge und Drohungen mit einem Messer dazu gezwungen worden, sich in das Computerspiel RuneScape einzuloggen und die virtuellen Gegenstände seines Charakters wegzuwerfen. Einer der Diebe hob das Amulett und die Maske anschließend im Spiel auf und entwendete so den virtuellen Besitz.

 

Persönlicher Wert

Virtueller Besitz ist rechtlich gesehen eine schwierige Kategorie. "Zu diesem Thema ist schon viel geschrieben worden. Rechtlich gesehen sind virtuelle Güter eher Verträge als Gegenstände. Damit können sie grundsätzlich auch gehandelt und weitergegeben werden, allerdings sind die allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Herstellers zu beachten, der das auch verbieten kann", so Terhaag. Der Anwalt der jugendlichen Diebe in den Niederlanden hatte argumentiert, dass die entwendeten Gegenstände weder angreifbar noch materiell waren und auch keinen ökonomischen Wert besaßen.

 

Das Gericht verurteilte die Jugendlichen trotzdem zu 144 Stunden gemeinnütziger Arbeit, da die gestohlenen Gegenstände für den 13-jährigen Spieler wegen der investierten Zeit und Energie sehr wohl einen Wert hätten.



Autor: pte/ms
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