Bereits in der Schwangerschaft treten für viele werdende Eltern - neben der Vorfreude auf das Baby - oft Unsicherheiten und Fragen auf. Häufig sind Erziehungsberechtigte, gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes, überfordert. Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das am 01.01.2012 in Kraft trat, haben sie nun die Möglichkeit, sich bereits in der Schwangerschaft und weiterführend auch nach der Geburt des Kindes beraten und entlasten zu lassen.
Demnach soll im Bereich „Frühe Hilfen“ ein flächendeckendes Netzwerk von Angeboten und Aufgaben aufgebaut und weiter entwickelt werden. Der Einsatz von Familienhebammen soll dieses Netzwerk stärken. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt dies und stellt in diesem Jahr dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe wird in den nächsten vier Jahren schrittweise aufgestockt. Das macht deutlich, welchen Stellenwert die Familienhebammen im Netzwerk „Frühe Hilfen“ einnehmen.
Zu diesem Thema findet am Mittwoch, den 8. Februar 2012, um 19:30 Uhr im Saal der „Kantine“ in Töging a Inn eine Informationsveranstaltung statt. Petra Hemmerle, Beauftragte für „Frühe Hilfen“ vom Bayerischen Hebammen Landesverband e.V., wird über die Hilfestellung der Hebammen in der Praxis referieren; die Familienhebammen, Dorothea Reitz und Elisabeth Rieger, geben einen Einblick in ihre Arbeit. Wie der Einsatz der Familienhebammen im Landkreis Altötting organisiert wird, zeigt Waltraud Himpsl-Philibert vom Landratsamt Altötting auf.
Dazu Landrat Erwin Schneider: „Über ein reges Besucherinteresse würde ich mich freuen. Letztendlich tragen wir alle die Verantwortung für eine Gesellschaft, in der Kinder und Familien sich wohlfühlen.“
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