Die Einführung der Krankenversicherung in den USA durch Barack Obama wurde in der Presse als „ehrgeiziges Reformwerk“ und als „historischer Sieg“ des Präsidenten bezeichnet und die Zustimmung des Supreme Court, des obersten Verfassungsgerichts der Vereinigten Staaten, zu einer zusätzlichen Krankenversicherung, die für circa 300 Millionen Amerikaner (das entspricht in etwa 94 Prozent der Gesamtbevölkerung) gelten wird, als „Sensation“. In Deutschland hingegen ist die Krankenversicherungspflicht längst eine Selbstverständlichkeit. Doch wurde sie auch hierzulande mindestens ebenso hart erkämpft.
Eine gesetzliche Krankenversicherung gibt es in Deutschland seit 1883. Sie war der wichtigste Teil des Sozialversicherungssystem, das von Bismarck auf Druck der Arbeiterschaft eingeführt wurde. Der damalige Reichskanzler wollte damit vor allem die Schichten mit niedrigen Löhnen für den Staat gewinnen und sozialistischen Unruhen vorbeugen. Zunächst galt die Versicherungspflicht auch nur für Arbeiter. 1911 wurde das Versicherungsgesetz für Angestellte erlassen und damit die Mitgliederbeiträge auch von einer Bevölkerungsgruppe erhoben, die höhere Gehälter und andere Bedürfnisse hatten. Parallel dazu entwickelten sich die privaten Krankenkassen, die Angebote für Selbstständige zur Verfügung stellten.
Der Rest ist Geschichte
Aktuell sind in Deutschland circa 87 Prozent gesetzlich und 13 Prozent privat versichert. Einen kompletten Krankenversicherungsvergleich anzustellen ist in einem komplexen System wie der Bundesrepublik relativ aufwendig.
Ein grundsätzlicher Unterschied ist, dass anders als bei privaten Versicherungen der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich vorgegeben ist. Alle Versicherten zahlen unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Krankengeschichte in einen Gesundheitsfond ein. Wieviel jeder beisteuert, wird nach dem Einkommen bemessen.
Vom Klassenkampf zum Kassenkampf - und wieder zurück?
Die Beiträge der privaten Krankenkassen werden risikoabhängig erhoben, was im Normalfall bedeutet, dass die Kosten für die Versicherten gering sind, solange sie jung sind, zumindest wenn keine Erbkrankheiten oder andere Risiken bekannt sind und mit dem Rentenalter in die Höhe schnellen.
Außer Selbstständige und Freiberufler versichern private Krankenkassen auch Beamte und Arbeiter und Angestellte mit einem Bruttogehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Da sie nicht dem sozialversicherungsrechtlichen Solidarsystem unterliegen, können sie ihre Leistungen anders bemessen, was dem Deutschen Krankenversicherungswesen den Ruf eines Zwei-K(l)assensystems eingebracht hat.
Wie und wo man als Einzelner nun am besten versichert ist, ist pauschal nicht einfach zu sagen. Im Internet findet man zahlreiche Seiten wie http://www.aecura.de/ die Neuigkeiten und Infos zum Thema Krankenversicherungsvergleich zur Verfügung stellen. Es lohnt sich hier durchaus etwas Zeit in die Recherche zu investieren, um Geld zu sparen und im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.



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