Womit sich Arbeitnehmer im Büro beschäftigen

Arbeitsrechtlich betrachtet ist es ganz klar, dass Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit keine privaten Angelegenheiten erledigen dürfen. Vor allem private Webaktivitäten, wie die Nutzung von Facebook, Xing & Co., sind in den meisten Unternehmen ausdrücklich verboten. Wer sich nicht daran hält muss im schlimmsten Fall sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Umfragen zeigen, dass die Liste der Nebenaktivitäten am Arbeitsplatz lang ist. Aber ist es nicht absolut menschlich, dass „Herr Schmitz“ und „Frau Meier“ nicht neun Stunden am Stück arbeiten können? Oder hat die auf den ersten Blick „vergeudete“ Zeit wirklich solch drastische Auswirkungen auf die Leistung eines jeden Einzelnen, dass Vorgesetzte nicht anders können als personelle Konsequenzen daraus zu ziehen? mehr ...

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