Das Urteil fällt am 20. November
Mordprozess: Muss Dominik R. lebenslang hinter Gitter?

10.11.2017 | Stand 03.08.2023, 2:35 Uhr
−Foto: Foto: Lisa Fuller

Ende der Beweisaufnahme: Staatsanwalt fordert Höchststrafe, Verteidigung 12 Jahre – Angeklagter hatte das letzte Wort

PASSAU Mit den Plädoyers endete am heutigen Freitag, 10. November am Passauer Landgericht die Beweisaufnahme im Mordprozess gegen den Freyunger Dominik R.: Lebenslange Haft wegen Mord bzw. Totschlag in einem besonders schweren Fall forderte der Staatsanwalt, 12 Jahre wegen Totschlags die Verteidigung. Das Urteil wird am 20. November verkündet.

Stille herrschte im Sitzungssaal: Der Angeklagte hatte nach Ende der Beweisaufnahme und den Plädoyers das letzte Wort – und er brach tatsächlich erstmals sein Schweigen. „Sagen Sie jetzt nichts, das macht es alles nur noch schlimmer“, wollten seine Anwälte ihn offenbar noch zurückhalten, aber der 23-Jährige stammelte: „Ich kann mir wirklich selber nicht vorstellen, dass ich das gemacht habe. Ich weiß, dass ich das nicht gutmachen kann und will jetzt auch nicht noch mehr reden, weil ich keinen verletzen möchte. Für alle, die immer sagen, dass ich so gefühlskalt vor Gericht wirke: Ich tue mich wirklich schwer, meine Gefühle zu zeigen, und es tut mir auch Leid, dass ich manchmal gelacht habe….“ Auch sein Bruder, der als erster Angehöriger zum ersten Mal bei einem Verhandlungstag vor Ort war, wirkte sichtlich mitgenommen durch die Worte seines Bruders.

Vor dieser letzten Einlassung des Angeklagten plädierte der Staatsanwalt: Er forderte lebenslang – ob Dominik R. nun wegen Mordes oder wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall verurteilt werden würde, dies ließ er der Großen Strafkammer offen. „Er hat auf verachtenswerte Art und Weise in Anwesenheit des Sohnes den Streit ein für alle Mal beendet. In einer typischen Streitsituation hat er Lisa H.‘s Leben ein Ende gesetzt, getrieben von einer nicht nachvollziehbaren Eifersucht.“ Noch einmal schilderte der Staatsanwalt, wie grausam Dominik R. auf seine Ex-Freundin damals eingestochen habe und mit welcher Brutalität, dass sogar Kronen und Knochen abgesplittert seien. Weiter hieß es, dass es auch völlig unerklärlich sei, dass Lisa H. bewaffnet mit einem Messer während des Streits ins Schlafzimmer gerannt sein soll, da dort Sohn Luca bereits geschlafen habe. Außerdem sei allein die Aussage, dass die Getötete es war, die das Messer zuerst ergriffen habe, eine pure Schutzaussage.

„Das Nachverhalten, bei dem er noch, während Lisa blutüberströmt neben ihm im Bett lag, über ihr Paypal-Konto Gold bestellte, ist absolut unmenschlich. Schon am nächsten Morgen räumte er das Konto der Getöteten leer und verpackte die ausgeblutete Leiche in einem Plastiksack und versteckte sie unter Kartons mit Katzenstreu übersät in einer Nische. Das ist mehr als nur verwerflich“, so der leitende Staatsanwalt im Mordprozess.

Die Anwälte der Eltern und des Sohnes des Opfers forderten ebenfalls eine Bestrafung wegen Mordes und somit eine lebenslange Haft. Petra Hödl, Anwältin von Lisa H.‘s Mutter, betonte das Mordmerkmal der Heimtücke. Emotional plädierte sie im Namen der Mutter, dass deren Tochter Lisa H. definitiv arg- und wehrlos im gemeinsamen Schlafzimmer, dem Rückzugs- und Ruheort, gewesen sei.

Als zweiter Anwalt der Nebenklage verdeutlichte Anwalt Armin Dersch im Namen seines Mandanten, dem Vater der Erstochenen, das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Als dritter im Nebenklage-Trio ging Anwalt Dr. Ronny Raith im Namen des gemeinsamen Sohnes auf die grausamen Umstände in der Tatnacht näher ein. „Ich bin mir sicher, dass Luca zumindest Teile der Tat mitbekommen hat, wie wohl wir wissen, dass verschiedenste Zeugen ausgesagt haben, was für einen leichten Schlaf der Bub habe“, so Raith. Dass der kleine Sohn habe mit ansehen müssen, wie seine Mutter vom eigenen Vater mit mindestens 12 Stichen im Ehebett niedergestochen wurde, möchte er sich kaum vorstellen. Er schloss sich seinen Kollegen an und sprach sich für eine lebenslange Haft aus.

Die Anwälte Dr. Holm Putzke und Dr. Thomas Krimmel plädierten für den Angeklagten auf Totschlag und hielten 12 Jahre Haft dafür für angemessen: „Wer einen Menschen tötet, muss dafür bestraft werden. Wer einen Menschen tötet, muss gerecht sanktioniert werden. Wer einen Menschen tötet, muss lange ins Gefängnis“, so Dr. Holm Putzke. Doch: Fehlerhaft seien einige Ausführungen und Begründungen der Kollegen der Nebenklage und des Staatsanwaltes. Dr. Thomas Krimmel erklärte im Namen der Verteidigung, dass im Falle einer Verurteilung wegen Mordes oder wegen Totschlags im besonders schweren Fall, beantragt werde, einen weiteren Psychiater zur Sachlage zu befragen, da einige Punkte im Gutachten der bereits gehörten Psychiaterin nicht anerkennt werden.

Das Urteil verkündet die Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Hainzlmayr am Montag, 20. November, um 14 Uhr am Passauer Landgericht.

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